Kaufen und Verkaufen im Web
RA Chr. Oberwetter: Setzen Sie dem Käufer eine einwöchige Frist zur Zahlung. Läuft die Frist ergebnislos ab, gerät der Käufer in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Verzugszinsen verlangen und einen Rechtsanwalt mit der Durchführung der Forderung beauftragen. Die Kosten trägt der Käufer - wenn er das nötige Geld hat. Sonst bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Sie können auch einen Mahnantrag bei Gericht stellen. Das Gericht stellt dann dem Käufer einen Mahrbescheid zu. Weiterhin ist es möglich, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe des verkauften Gegenstandes zu fordern.
[aus: ComputerBILD 15/2002]





