Kaufen und Verkaufen im Web 2
RA Chr. Oberwetter: In einem solchen Fall kann der Schaden nur beim Versand geschehen sein. Hier gelten die Regeln des Versendungskaufes. Danach trägt der Käufer die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes des Kaufgegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Sache durch den Verkäufer an das Versandunternehmen. Sobald Sie die Sache also zur Post gebracht habenk, stehen Sie nicht mehr für weitere Schäden ein.
Dazu ein Tipp: Verpacken Sie den Verkaufsgegenstand im Beisein von Zeugen, damit diese den Beweis erbringen können, dass der Kaufgegenstand einwandfrei war. Behalten Sie auf jeden Fall die Belege der Post, damit Sie den Versand beweisen können.
Sind Sie gewerblich tätig, gelten diese Regeln nicht. Dann tragen Sie das Risiko, falls die Ware beim Käufer nicht ankommt.
[aus: ComputerBILD 15/2002]





